FAQ

Nein, eine Anmietung ist bei uns provisionsfrei.

Nein, das Wort "Beamten" im Firmennamen stammt aus der Gründungszeit unseres Unternehmens, in der wir mit dem Bau öffentlich geförderter Wohnungen begonnen haben.
Seit vielen Jahren betätigen wir uns nun im freifinanzierten Wohnungsbau. Diese Wohnungen unterliegen keinen öffentlichen Bestimmungen.

Eine Ausnahme bilden lediglich Wohnungen im Altbestand, die außer von öffentlich Bediensteten nur dann angemietet werden können, wenn sie „freigegeben“ wurden.

Nein, da wir keine Genossenschaft sind, sondern ein privater Vermieter, sind keine Genossenschaftsanteile zu zeichnen.

Ein Wohnberechtigungsschein ist nur bei nicht frei finanzierten Wohnungen erforderlich. Die BEWOG bietet hauptsächlich frei finanzierte Wohnungen an.

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Grundmieten, d.h. ohne Betriebs- oder Heizkostenvorauszahlung. Sie wird gem.§ 551 Abs. 3 BGB zu den üblichen Zinssätzen angelegt.

Eine barrierefreie Wohnung nimmt durch größere Bewegungsflächen, breitere Türrahmen, gut erreichbare Lichtschalter auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung Rücksicht. In einigen Objekten stehen behindertengerechte Wohnungen zur Verfügung.

Grundsätzlich vermieten wir keine separaten Zimmer einer Wohnung. Sie können sich jedoch gerne als WG für eine Wohnung bewerben. In unserem Wohnungsbestand befinden sich zudem kleine 1- und 2-Zimmerwohnungen.

Unsere Wohnraummietverträge werden grundsätzlich unbefristet abgeschlossen, d.h. sie können jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats schriftlich bei uns eingegangen sein. Sie wird dann zum Ende des übernächsten Monats gültig.

Gemäß § 16 unseres Mietvertrages ist nur die Haltung von Kleintieren in haushaltsüblichem Umfang erlaubt. Die Haltung von sonstigen Haustieren, insbesondere einer Katze oder eines Hundes, ist aus Rücksicht auf die Hausgemeinschaft im Einzelfall und in Ausnahmefällen mit unserer vorherigen Zustimmung möglich.

Leider haben Sie nicht die Möglichkeit, bei uns Häuser oder Wohnungen zu kaufen.

Ja, es gibt eine verbindliche Hausordnung für unsere Häuser. Diese ist Ihrem Mietvertrag als Anlage beigefügt.